(-notiz) Wenn Ereignisse eintreten, die an der Börse zu plötzlich starken Kursänderungen bestimmter Werte führen, kann der Börsenvorstand die Kursnotierung aussetzen. Es können dann in diesem Papier an der Börse keine Umsätze getätigt werden. Im Interesse des Anlegerschutz es soll so verhütet werden, dass bestimmte Pe...
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